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Celia Wagner
Reichenberger straße 28
10999 BErlin
Germany
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+49 152 28825851
http://www.celia-wagner.com
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Er kann die Geschäftsbedingungen speichern und offline studieren. Als Kunde darf er, die Geschäftsbedingungen auf seinen Rechner laden oder ausdrucken, damit die wesentlichen Vertragsgrundlagen für ihn auf einen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender AGB. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung dieser seitens Celia Wagner vorliegt.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Celia Wagner hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich, jedoch erfolgt eine Erhöhung des Preises nur in Abstimmung. Eine Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail vom Bildautor bestätigt wurde. Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben vorliegt. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind bei Sonderwünschen vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Celia Wagner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder / CDs oder USB Sticks / Bücher Eigentum des Fotografen.
Celia Wagner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Bei Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Die Fotografin ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Es werden keine unbearbeiteten Fotos oder Roh Dateien ausgeliefert. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch am Branchendurchschnitt. Berechtigte Mängelrügen bezüglich der Ausbelichtung von Fotos müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Celia Wagner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Materialwertes der Ware bzw. der Vorlagen. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Celia Wagner behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die vereinbarte Summe bleibt in voller Höhe zahlbar.
3. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf keiner vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Ich bestehe aber nicht auf namentliche Nennung. Nur wenn gewünscht. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
4. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Preisgrundlagen, Angebote, Zahlungen, Gutscheine
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln.
Die Vergütung für die Leistungen wird wie folgt fakturiert:
– fester Stundensatz von 100,00 Euro inkl. MwSt.
-Zur festen Reservierung eines Termines: Zahlung in Höhe der vereinbarten Terminreservierungsgebühr
(Bei Nichtzahlung der Terminreservierungsgebühr behält sich die Fotografin vor, vom Vertrag zurück zu treten.)
-14 Tage vor dem Event (Hochzeit, Feier, etc.): Zahlung in Höhe des Restbetrages
Gutscheine/Sonderaktionen
Sollte der Auftragnehmer einen Gutschein haben, der nicht käuflich erworben wurde, so kann pro Auftrag maximal 1 Gutschein verrechnet werden.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages. Im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber Stornierungsgebühren wie folgt in Rechnung gestellt:
-bis 6 Monate vorher: 50%
-bis 3 Monate vorher: 75%
-danach: 100%
5. Nutzung und Verbreitung
Alle Daten sind Eigentum des Brautpaares. Jedoch bleiben die Ideenrechte der Fotos bei der Fotografin. Eine Veröffentlichung der Fotos usw. in öffentlichen Medien wird zugestimmt, jdeoch bittet die Fotografin um namentliche Erwähnung.
Die Fotos dürfen nicht mit Filtern verändert werden, jedoch sind Schwarz / weiß oder Sepia Änderungen kein Problem. Sollte eine Veränderung durch Filter gewünscht werden, kann die Fotografin da gern eine Bearbeitung vornehmen. Eine Veränderung der Fotos durch einen anderen Fotografen ist nicht erlaubt.
Es bedarf keiner gesonderten Vereinbarungen, da mit Übergabe der Daten das Eigentumsrecht erlischt. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden (siehe Punkt Veränderung durch anderen Fotograf oder Filter)
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
6. Haftung
Celia Wagner haftet nicht dafür, dass die angebotenen Dienste zu jeder Zeit ohne Unterbrechung sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen, soweit kein Verschulden zur Last fällt. Darüber hinaus haftet Celia Wagner bei vertraglichen Ansprüchen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung erfasst auch außervertragliche Ansprüche und gilt ebenfalls für Erfüllungsgehilfen, deren sich Celia Wagner bedient. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von gespeicherten Fotos, wird keine Haftung übernommen. Keinesfalls haftet Celia Wagner für mittelbare Schäden, die aus der zeitweiligen Unterbrechung oder der Beendigung einzelner Dienste entstehen. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen und deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Für Schäden, die durch das Übertragen von Celia Wagner gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet er keinen Ersatz.
Sollten Arbeitsmaterialien (Kamera, Objektive, Blitze, Ipad, etc.) von einer Person, die nicht Celia Wagner ist, beschädigt oder geklaut werden, so haftet das Brautpaar und seine Gäste für den entstandenen Schaden mit dem aktuellen Neupreis durch ihre Haftpflichtversicherung. Dieser ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen in voller Höhe an Celia Wagner zu zahlen. Des weiteren hat das Brautpaar etwaige Mietkosten zu tragen, bis das Equipment wieder Einsatzbereit ist.
Jedoch muss hinzugefügt werden, dass für das Equipment eine Versicherung besteht, die in solchen Fällen ebenfalls greift. Sollte auf der Feier Equipment gestohlen werden, kann Celia Wagner nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn die bereits entstandenen Fotos ebenfalls verloren gehen.
7. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Bei einer Dauer ab 4 Stunden werden der Fotografin Essen und Trinken zur Verfügung gestellt.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wuppertal. Es gilt das deutsche Recht.
9. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt und die ungültige Vereinbarung wird durch eine wirksame Vereinbarung ersetzt, die dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG:
Datenschutz
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